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   ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11   

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https://dejure.org/2011,79086
ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11 (https://dejure.org/2011,79086)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2011 - 1 Ca 46/11 (https://dejure.org/2011,79086)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2011 - 1 Ca 46/11 (https://dejure.org/2011,79086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung ohne Kündigungsgrund!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 307/07

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11
    Die Erteilung eines Zwischenzeugnisses kommt nur in Betracht, wenn noch ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. LAG Rheinland/Pfalz vom 26. Oktober 2007, Az. 9 Sa 307/07, zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11
    Eine nach § 626 Abs. 1 BGB unwirksame außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung nach § 140 BGB umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist (vgl. BAG vom 23. Oktober 2008, AP BGB § 626 Nr. 217; BAG vom 15. November 2001, AP BGB § 140 Nr. 13).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. nur BAG vom 10. Juni 2010, NZA 2010, 1227 ; BAG vom 26. März 2009, AP Nr. 220 zu § 626 BGB).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. nur BAG vom 14. August 2007, AP Nr. 325 zu § 613a BGB; BAG vom 22. Juli 2004, AP Nr. 274 zu § 613a BGB; BAG vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11
    Wie das Bundesverfassungsgericht (vom 27. Januar 1998, BVerfGE 97, 169) hierzu ausgeführt hat, ist den Arbeitnehmern in Kleinbetrieben das größere rechtliche Risiko eines Arbeitsplatzverlustes angesichts der schwerwiegenden und grundrechtlich geschützten Belange der Arbeitgeber zuzumuten.
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.09.2011 - 1 Ca 46/11
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. nur BAG vom 10. Juni 2010, NZA 2010, 1227 ; BAG vom 26. März 2009, AP Nr. 220 zu § 626 BGB).
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